Finanzierung von Photovoltaik

Anschaffungskosten/Kredite

Die Anschaffung von PhotovoltaikAnlagen wird von Jahr zu Jahr günstiger. Die letztendlichen Kosten hängen dabei von der Größe und Leistung der Anlage ab. Bei einer Anlage für ein Einfamilienhaus mit üblicherweise um die 4 Kilowatt Peak (kWp) Leistung und einem Preis pro kWp zwischen 3.000 und 4.500 Euro, müsste also mit mindestens 12.000 Euro Gesamtkosten gerechnet werden.

Einen staatlichen Zuschuss beispielsweise in Form einer Einmalzahlung gibt es für Photovoltaik Anlagen nicht. Allerdings vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in ihremProgramm "Erneuerbare Energien Standard"Kredite zu günstigen Konditionen für die Finanzierung einer Solaranlage. Dabei können bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) abgedeckt werden. Weitere Vorteile sind unter anderem eine tilgungsfreie Anlaufzeit und eingünstigerZinssatz.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik richtet sich nach der Leistung der Anlage und danach, ob diese auf Dachflächen oder Freiflächen installiert ist. Bei Solarstrom aus Photovoltaik Anlagen bis 30 kWp Leistung, die auf Dachflächen installiert sind, werden aktuell 28,74 Cent pro kWh gezahlt. Für größere Anlagen beispielsweise zwischen 30 kWp und 100 kWp liegt die Vergütung bei 27,33 Cent je kWh. Freiflächenanlagen werden etwas niedriger mit 21,11 Cent/kWh vergütet.

Diese Sätze geltenfür Anlagen, die bis zum 31.11.2011gebaut werden, da jedes Jahr eine Kürzung der Einspeisevergütung (Degression) vorgenommen wird. Laut des aktuellen EEGs richtet sich die Degression nach dem Zubau neuer Photovoltaik Anlagen des letzten Jahres.

Preisgarantie

Durch das EEG ist geregelt, dass Betreibern von Photovoltaik Anlagen die Einspeisevergütung des Jahres der Inbetriebnahme auf 20 Jahre gesichert ist. Diese Frist gilt erst ab dem Anfang des Folgejahres nach dem Bau einer Anlage. Das bedeutet, je früher im Jahr eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto mehr Monate kann schon Strom ins Netz gespeist und vom aktuellen Tarif profitiert werden.

Zudem besteht ein Abnahmezwang des Solarstroms seitens des Netzbetreibers. Strom aus erneuerbaren Energien ist vorrangig ins Netz einzuspeisen.